Berechnung Investitionsbedarf

Weitere Kosten

Gutachterkosten

Um zu beurteilen, ob der Immobilienkaufpreis bei bereits bestehenden Objekten angemessen ist, sollte vor Kaufvertragsabschluss ein erfahrener Bausachverständiger zu Rate gezogen werden. Er gibt Entscheidungssicherheit und weist vor allem auf Baumängel hin. Sein Honorar sollte im Vorfeld fest vereinbart werden: Es richtet sich nach Art und Größe des zu bewertenden Objekts, der Ausführlichkeit des Gutachtens und nach den Unterlagen, die dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.

Bedient sich der Käufer eines Mitglieds des öffentlichen Gutachterausschusses (Gutachter), können die Gebühren für ein derartiges Gutachten im Vorfeld bei der Gemeinde erfragt werden.

Erfahrungsgemäß stehen Ergebnisse eines Gutachtens aufgrund der hohen Auslastung der Gutachter dem Kaufinteressenten erst spät – häufig zu spät – zur Verfügung.

Beispiel Gutachtengebühren (Stadt Lüdenscheid)

Verkehrswert Gebühr* €
15.000 730
30.000 760
50.000 800
100.000 900
150.000 1.000
200.000 1.100
300.000 1.300
500.000 1.700
*Gebühr zzgl. Mehrwertsteuer

Achtung

Die im Internet für unter 100 EUR angebotenen Gutachten können den hier verfolgten Zweck nicht annähernd erfüllen, da die Beurteilung von Bauschäden, eventuellen Altlasten etc. eine Innen- und Außenbesichtigung des Objekts durch einen Fachmann erfordert. Unter Umständen sollte auch ein erfahrener Baupraktiker hinzugezogen werden.