Berechnung Investitionsbedarf

Baukosten

Sanierungskosten des Grund und Bodens

Ebenso kann es sein – insbesondere bei ehemals industrieller Nutzung des Baugrundstücks oder gar vorheriger Nutzung als Tankstelle –, dass sich im Grund und Boden Altlasten finden. Unter Umständen werden diese auch erst beim Abbruch der alten Bausubstanz offensichtlich. Hier empfiehlt sich eine Einsicht in das Altlastenkataster.

Nach dem Umweltinformationsgesetz hat jeder Bürger Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt und ist berechtigt, Auskünfte aus dem Altlastenkataster zu erfragen. Die Auskünfte beschränken sich auf die über ein Grundstück vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse. Das bedeutet: Es gibt keine Garantie, dass eine Fläche nicht belastet ist, nur weil sie nicht im Altlastenkataster aufgeführt ist. Dies zeigt nur, dass die Fläche noch nicht untersucht wurde oder bei Untersuchung keine Altlasten gefunden wurden.

Zur Erteilung der Auskunft wird eine formlose schriftliche Anfrage benötigt, in der die entsprechende Fläche so präzise wie möglich dargestellt werden sollte. Die genaue Grundstücksbezeichnung oder ein Lageplan sind erforderlich.

Hinweis

Weitgehende Gewissheit gibt es bei nicht im Altlastenkataster verzeichneten Verdachtsfällen erst durch ein Gutachten eines Sachverständigen, das mit hohen Kosten verbunden ist. Ob und inwieweit der Voreigentümer diese Kosten zu tragen hat, hängt neben den Vereinbarungen im Kaufvertrag auch davon ab, ob der Verkäufer von den Altlasten gewusst hat bzw. ob er dem Käufer diesen Tatbestand absichtlich verschwiegen hat.

Bei Grundstücken in Gebieten mit Altlastenverdacht sollten Ihre Kunden zumindest eine entsprechende Haftungsklausel des Alteigentümers in den Kaufvertrag aufnehmen.