Berechnung Investitionsbedarf

Baukosten

Abbruchkosten

Bei bebauten Grundstücken müssen zusätzlich die Abbruchkosten für die Entfernung alter Gebäude oder Gebäudeteile einkalkuliert werden.

Dabei sollte unbedingt überprüft werden, ob die Aufbauten belastete Bauteile enthalten, z. B. durch Asbest – dann sind zusätzliche Entsorgungskosten einzukalkulieren.

Beispiel

Für die Dachabdeckung eines Einfamilienhauses in I-Stadt wurden Eternitplatten verwendet. Diese müssen gesondert entsorgt werden. Zudem ist schon beim Abbruch – also Umgang mit den giftigen Platten – Vorsicht geboten. Es kommt also zu einem höheren Zeit- und damit Kostenaufwand. Zusatzkosten entstehen z. B. auch dadurch, dass besondere Entsorgungsbehälter besorgt werden müssen. (Viele andere Materialien werden als gemischte Abfälle entsorgt.)

Abbrucharbeiten müssen beim Bauamt angemeldet werden, wobei – abhängig von der Region – weitere beim Bauamt zu erfragende Genehmigungen erforderlich sind. Ausnahmen gelten für Häuser mit einer Größe unterhalb von 300 m² Fläche. In diesem Fall ist keine Anzeige notwendig (vorausgesetzt “Denkmalschutz” ist kein Thema). Diese Genehmigungen sind gebührenpflichtig, d.h. auch diese Kosten müssen miteingeplant werden.

Bei normalen Einfamilienhäusern werden die Abbruchkosten mit rund 50 bis 90 Euro pro m² angegeben – was nicht immer passt, denn es kommt nicht selten zu Problemen beim Abriss. Auch unterschiedliche Baumaterialien können – nach Gewicht oder Größe – zu höheren Entsorgungskosten führen. Hier sollten frühzeitig verbindliche Angebote eingeholt werden.