Berechnung Investitionsbedarf

Baukosten

Baunebenkosten

Zur Ermittlung der gesamten Investitionskosten müssen den Grundstückskosten die Baukosten hinzugerechnet werden. Zu den Baukosten zählen – neben den reinen Herstellungskosten des Gebäudes, die Kosten für Sonderausstattungen, für die Nebengebäude und die Außenanlagen – auch die Baunebenkosten.

Sonderausstattungen

  • offene Kamine
  • Wintergärten

Nebengebäude

  • Stellplätze
  • Garagen
  • Carports

Außenanlagen

  • Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Gebäude bis zur Grundstücksgrenze (Hausanschluss), also die sogenannte innere bzw. nicht öffentliche Erschließung (DIN 276-1, Kostengruppe 230)
  • Zugangswege
  • Terrassen
  • Hofpflasterung
  • Einfriedungen und Gartenanlagen
  • Bepflanzung, etwa aufgrund von Vorgaben in einem Grünordnungsplan

Baunebenkosten

  • für den Grundstückskauf sind das: Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie eventuell anfallende Maklergebühren
  • für Architekten-, Statiker- und Ingenieurleistungen (Leistungen des Architekten: Planung, Ausschreibung und Vergabe, Bauleitung, Bauüberwachung; Aufgabe des Statikers: Ermittlung der Tragfähigkeit der konstruktiven Bauteile)
  • für Notare und Behörden:
    • Notar- und Grundbuchkosten für Schuldurkunde und Bestellung der Besicherung der Finanzierung notwendiger Grundpfandrechte
    • Kosten der Baugenehmigung
    • Prüfung der statischen Berechnungen durch die Behörde

Hinweis

Zudem gibt es Finanzierungskosten, so z. B. Bereitstellungszinsen oder Bauzeitzinsen oder das Honorar für den Finanzberater, die in dem Lernmodul „Erwerbsnebenkosten“ näher dargestellt werden.