Berechnung Investitionsbedarf

Einleitung

Kauf eines Grundstücks

Vor der Erläuterung der Kosten, die mit den unterschiedlichen Formen des Immobilienerwerbs einhergehen, hier zunächst einige Begriffsklärungen:

Kaufpreis

Unter dem Kaufpreis einer Immobilie versteht man den bei einem Notar beurkundeten Kaufpreis, wie er sich aus dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergibt (nicht den Angebotspreis des Maklers). Dieser Preis ist unter anderem die Basis einer eventuell möglichen steuerlichen Abschreibung und der Grunderwerbsteuer.

Grundstück

Das Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Im Rahmen der Finanzierung ist es von Interesse, ob dieses Grundstück bebaut oder unbebaut ist.

Unbebautes Grundstück

Ein Grundstück, auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden, wird nach dem Bewertungsgesetz als unbebautes Grundstück verstanden (§ 178 BewG). Die Benutzbarkeit beginnt erst, wenn das Gebäude bezugsfertig ist, also nach Fertigstellung des Gebäudes. Auch Grundstücke mit Gebäuden, die nicht benutzbar sind, gelten damit als unbebaut.

Bebautes Grundstück

Ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden, wird als bebautes Grundstück verstanden (§ 180 BewG). Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist ein fertiggestellter Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Hierzu gehören auch Gebäude, die auf fremdem Grund und Boden errichtet sind.