Berechnung Investitionsbedarf

Baukosten

Renovierungs- und Modernisie­rungskosten

Renovierungskosten  und Modernisierungskosten  werden z. B. zur Beseitigung von Substanzschäden oder zum Erhalt des Objekts bzw. der Verbesserung dessen Funktionsfähigkeit vorgenommen. Häufige Maßnahmen sind: z. B. der Austausch von Fenstern oder das Erneuern der Elektro- oder Wasserinstallationen.

Bei umfangreichen An- und Umbauarbeiten können sich die Gesamtinvestitionskosten erheblich erhöhen, da die Einschaltung eines Architekten sinnvoll und teilweise zwingend erforderlich ist (z. B. Planung der Baumaßnahme, Erwirken der Baugenehmigung und Einhalten der von der EnEV 2014 geforderten Standards).

Hinweis

Banken unterscheiden zwischen so genannten werterhöhenden Maßnahmen (diese verbessern tatsächlich den Wert des Objekts) und Maßnahmen, die lediglich der Beseitigung von Schäden dienen, mit einem anderen Geschmack bezüglich der Farbwahl etc. begründet sind oder aus mangelnder Instandhaltung in den letzten Jahren resultieren. In den beiden letzten Fällen kommt es zu keiner Werterhöhung, da lediglich die weitere Nutzung der Immobilie sichergestellt wird.

Achtung: Viele Banken erkennen bereits durchgeführte Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen nur dann als werterhöhend an, wenn entsprechende Rechnungen vorgelegt werden können.