Demo: Bewertung von Sicherheiten – Grundlagen

Beleihungs­wert­er­mittlungs­ver­ordnung

Beleihungswert­ermittlungs­verordnung

Der Beleihungswert wird von Kreditinstituten zur Einwertung ihrer Sicherheiten ermittelt. Wie die Wertermittlung zu erfolgen hat, wird seit dem 01.08.2006 in der Beleihungswertermittlungs­verordnung  (BelWertV)  erstmalig einheitlich und transparent für alle Pfandbriefemittenten geregelt.

Die BelWertV enthält hierzu:

  • Anforderungen an die Methodik der Beleihungswertermittlung, insbesondere auch die Verfahren
  • Anforderungen an die Qualifikation und Unabhängigkeit der Gutachter
  • Vereinfachungen bei der Beleihungswertermittlung im Rahmen der Kleindarlehensgrenze (400.000 EUR)

Die einheitlichen in der BelWertV geforderten Maßstäbe ermöglichen, den Beleihungswert bankenübergreifend als Vergleichsmaßstab zu nutzen.