Demo: Bewertung von Sicherheiten – Grundlagen

Beleihungs­wert­er­mittlungs­ver­ordnung

Gutachter

Die Ermittlung eines Beleihungswerts erfolgt auf der Grundlage eines Gutachtens, welches ein Gutachter erstellt. Dieser muss unabhängig  sein, was bedeutet:

  • keine Einbindung in die Kreditakquisition und -vergabe
  • keine Weisungsgebundenheit von Markt und Marktfolge
  • keine Einbindung in Objektvermittlung, -verkauf und -vermietung
  • kein verwandtschaftliches, rechtliches oder wirtschaftliches Verhältnis zum Darlehensnehmer

Der Gutachter muss das Beleihungsobjekt grundsätzlich persönlich innen und außen besichtigen.

Zu beachten ist, dass der Gutachter den Verkehrswert ermittelt. Die Festsetzung des Beleihungswerts erfolgt durch die Bank, die hierfür Mitarbeiter beauftragt. Dabei wird sich die Bank an dem Gutachten orientieren, kann aber in ihrer Kreditvergabe betragsmäßig vom Beleihungswert nach unten wie nach oben abweichen. Mehr als den Verkehrswert finanzieren die Kreditinstitute dagegen kaum.

Hinweis

Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien bzw. in der Beleihungswertermittlung verfügen und sich regelmäßig auf dem Laufenden halten. Dies kann z. B. erfolgen durch eine Zertifizierung („HypZert“). In der Regel haben unterschiedliche Finanzierungsinstitute hier unterschiedliche Anforderungen – ebenso wie jede Bank ihre eigenen Wertermittlungsgrundsätze aufstellt und von den Aufsichtsbehörden genehmigen lässt.