Gutachten
Die Beleihungswertermittlungsverordnung legt die Mindestinhalte des jeweiligen Gutachtens fest. Dabei sind vor allem Aussagen zu treffen:
- zur Objekt- und Standortqualität
- zum regionalen Immobilienmarkt
- zu den rechtlichen und tatsächlichen Objekteigenschaften
- zur Beleihungsfähigkeit des Objekts
- zu seiner Verwertbarkeit und Vermietbarkeit
- ob es einen genügend großen Käufer- und Nutzerkreis gibt
- ob die nachhaltige Ertragsfähigkeit gegeben ist
Außerdem sind wertbeeinflussende Umstände, z. B. Nutzungsbeschränkungen, Dienstbarkeiten, Duldungspflichten, Vorkaufsrechte und Baulasten darzustellen sowie deren Einfluss auf den Objektwert.
Die wesentlichen Bewertungsparameter und die getroffenen Annahmen müssen nachvollziehbar dargelegt und begründet werden.