Löschungsvormerkung

Eine Löschungsvormerkung im Grundbuch stellt sicher, dass eine Grundschuld oder Hypothek mit der Tilgung erlischt. Bei Grundpfandrechten, die nach dem 01.01.1978 eingetragen worden sind, besteht ein gesetzlicher Löschungsanspruch (§ 1179a BGB).