Löschungsvormerkung
Eine Löschungsvormerkung im
Grundbuch stellt sicher, dass eine
Grundschuld oder
Hypothek mit der Tilgung erlischt. Bei
Grundpfandrechten, die nach dem 01.01.1978 eingetragen worden sind, besteht ein gesetzlicher Löschungsanspruch (§ 1179a BGB).