Hypothek
Für die Entstehung einer Hypothek ist die Existenz einer persönlichen Geldforderung gegen den Schuldner Voraussetzung (akzessorische Forderung). Diese Forderung ist im Regelfall eine Darlehensforderung. Allerdings können auch andere Forderungen (aus Verträgen) mittels einer Hypothek abgesichert werden. Die Hypothek ist in der Praxis von der
Grundschuld weitgehend verdrängt worden.