Grundschuld
Die Grundschuld ist das
dingliche Recht, aus einem
Grundstück oder einem
grundstücksgleichen Recht die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags zu fordern. Die Grundschuld wird in der Regel als Kreditsicherheit verwendet, da diese - anders als die
Hypothek - nicht an eine Forderung gebunden (also: abstrakt) ist. Das hat zur Folge, dass eine erneute Verwendung von nicht mehr valutierenden Darlehensteilen möglich ist: Sind Teile des mit der Grundschuld besicherten Darlehens bereits abgezahlt, stehen die "freien Grundschuldteile" erneut zur Darlehenssicherung für einen neuen Kredit zur Verfügung.
Eine Grundschuld wird in Abteilung III des
Grundbuchs eingetragen.