Erbbaugrundbuch
Im Erbbaugrundbuch ist der Aufbau des
Grundbuchblatts ist derselbe wie bei dem
Grundbuch für
Grundstücke. Im
Bestandsverzeichnis werden die Bezeichnung "Erbbaurecht", das belastete Grundstück, der Inhalt des
Erbbaurechts, etwaige Zustimmungserfordernisse für Belastungen, Veräußerungen, etc. sowie der Eigentümer des belasteten Grundstücks eingetragen. In Abteilung I wird der Inhaber des Erbbaurechts benannt. In Abteilung II wird der Erbbauzins abgesichert und es können Lasten und Beschränkungen eingetragen sein. Die Eintragungen in Abteilung III betreffen
Grundpfandrechte, deren Besicherung sich ausschließlich auf das Gebäude erstreckt.