Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein befristetes (meist auf 99 Jahre), veräußerbares und vererbbares Recht, auf fremden
Grundstücken ein Bauwerk zu haben. Der Erbbauberechtigte erwirbt kein Eigentum am Grundstück, sondern nur das Recht auf Bebauung bzw. Unterhaltung eines Gebäudes. Grundstückseigentümer sind meist Kirchen und die öffentliche Hand, die ihre Grundstücke nicht verkaufen möchten. Die Grundstücke werden den Erbbauberechtigten gegen ein Entgelt (Erbbauzins) zur Verfügung gestellt. Eigentümer des Bauwerks ist der Erbbauberechtigte und nicht der Grundstückseigentümer.