Rentenschuld
Die Rentenschuld stellt eine Sonderform der
Grundschuld dar. Es wird festgelegt, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen ein bestimmter Betrag zu zahlen ist, d.h. aus dem
Grundstück ist kein einmaliger Kapitalbetrag sondern eine Rente zu zahlen. Es wird jedoch ein Kapitalbetrag in das
Grundbuch eingetragen, mit dem die Rentenschuld als Einmalzahlung abgelöst werden kann.