Rangverhältnis
Das Rangverhältnis der Rechte im
Grundbuch spielt eine Rolle bei der Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall einer zwangsweisen Durchsetzung ihrer Rechte (z.B. einer Zwangsversteigerung) befriedigt werden. Grundsätzlich gilt:
- Zwischen Rechten innerhalb einer Abteilung ist die Reihenfolge der Eintragung entscheidend (Räumlichkeitsprinzip, Lokusprinzip oder Ortsprinzip).
- Zwischen Rechten verschiedener Abteilungen ist die zeitliche Abfolge, also das Datum der Eintragung entscheidend (Prioritätsprinzip, Datumsprinzip).
- Bei gleicher Tagesangabe haben die Rechte Gleichrang.