Prioritätsprinzip

Nach dem Prioritätsprinzip ist bei zwei (oder mehreren) gleichartigen Vorgängen ausschließlich der zeitlich früher liegende zu berücksichtigen. Bezogen auf das Grundbuch bedeutet das Prioritätsprinzip, dass Eintragungsanträge in der Reihenfolge des Eingangs beim Grundbuchamt zu erledigen sind.