Prioritätsprinzip
Nach dem Prioritätsprinzip ist bei zwei (oder mehreren) gleichartigen Vorgängen ausschließlich der zeitlich früher liegende zu berücksichtigen. Bezogen auf das
Grundbuch bedeutet das Prioritätsprinzip, dass Eintragungsanträge in der Reihenfolge des Eingangs beim
Grundbuchamt zu erledigen sind.