Einräumungsvertrag

Sind mehrere Rechtsinhaber Eigentümer eines Grundstücks (z.B. Erbengemeinschaft) erfolgt dessen Teilung mittels eines notariell zu beurkundenden Einräumungsvertrages, in dem jeder Miteigentümer das jeweilige Sonder- bzw. Teileigentum eingeräumt bekommt (s.a. §§ 2 und 3 WoEigG).