Einräumungsvertrag
Sind mehrere Rechtsinhaber Eigentümer eines
Grundstücks (z.B.
Erbengemeinschaft) erfolgt dessen Teilung mittels eines notariell zu beurkundenden Einräumungsvertrages, in dem jeder Miteigentümer das jeweilige
Sonder- bzw.
Teileigentum eingeräumt bekommt (s.a. §§ 2 und 3 WoEigG).