Verfügung, prämienunschädliche
Staatlich geförderte Anlagen wie die Arbeitnehmersparzulage unterliegen Bindungsfristen.
Ohne Verlust der Arbeitnehmersparzulage, also prämienunschädlich, kann über einen Bausparvertrag verfügt werden, wenn
- die siebenjährige Bindungsfrist abgelaufen ist;
- der Vertrag während der Bindungsfrist zugeteilt und wohnwirtschaftlich verwendet wird;
- der Bausparer zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 1 Jahr ununterbrochen arbeitslos war;
- der Bausparer - oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte - nach Vertragsabschluss zu mindestens 95% erwerbsunfähig wurde;
- der Bausparer - oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte - stirbt.