Sicherungszweck
Der Sicherungszweck ist zentraler Bestandteil des Sicherungsvertrags. Ein “enger” Sicherungszweck besagt, dass ein Sicherungsgeber mit der Sicherheit nur für genau bezeichnete Forderungen der Bank gegen den Kreditnehmer haftet. Ein “weiter” Sicherungszweck erweitert die Haftung auf alle gegenwärtigen und künftigen, auch bedingten Ansprüche der Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung.