Marktwertermittlung

Die Ermittlung des Marktwerts wird in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die am 1.7.2010 in Kraft trat und die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung abgelöst hat, geregelt.

Für die Ermittlung des Marktwertes gibt es drei verschiedene Verfahren, nämlich Zuständig für die Ermittlung der Marktwerte sind selbstständige Gutachterausschüsse, die bei den kreisfreien Städten und den Landkreisen gebildet werden, und zwar ebenfalls auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§§ 192 ff. BauGB).