Einmalvalutierungserklärung
Eine Einmalvalutierungserklärung ist eine Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen (oder auch gleichrangigen) Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige (oder gleichrangige) Grundschuld nur für die Sicherung eines konkreten, bereits ausgezahlten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung von freien Grundschuldteilen nur nach vorheriger Zustimmung des nachrangigen (gleichrangigen) Grundschuldgläubigers erfolgen darf.